Jugendzeltplatz Amelinghausen

Deutschland / Niedersachsen / Lüneburger Heide / Naturpark Lüneburger Heide
Adresse
Jugendzeltplatz Amelinghausen
Marktstr. 1
21385 Amelinghausen

Nah am Lopausee liegt in lieblicher und schöner Landschaft unser Zeltplatz. 500 m weiter gibt es einen Bolzplatz, ein beheiztes Waldbad und einen Spielplatz mit Basketballkörben.

Kontakt

Name: Tourist-Information Samtgemeinde Amelinghausen
Anschrift
Marktstr. 1
21385 Amelinghausen
Deutschland
Telefon: 04132/ 9209-43
Frage an die Unterkunft

Jugendzeltplatz Amelinghausen

Ort: Deutschland, 21385 Amelinghausen
zur Lage

Unterkunftstyp: Zeltplatz
Barrierefrei: Teilweise
Zeltplatzbelegung für: 100 Personen
Aufteilung der Unterkunft/Zimmer:

Zur Einrichtung gehören ein Gebäude mit überdachter Terrasse, Küche, Aufenthaltstraum, ein Gruppenraum und behindertengerechte Toiletten und Warmwasser-Duschen.

Aufenthaltsräume: 2
Beschreibung der Aufenthaltsräume:

großer Aufenthaltsraum sowie kleiner Gruppenraum

Versorgung und Mindestpreis:

Selbstversorgung ab 6,50 € pro Person/Nacht
Bundesland: Niedersachsen
Ferienregion: Naturpark Lüneburger Heide
Beschreibung von Ort und Lage:

Nah am Lopausee direkt an der Lopau finden Sie unseren Zeltplatz. In unmittelbarer Nähe befindet sich unser beheiztes Waldbad, sowie ein Spielplatz mit Basketballkörben.
Im Ortszentrum von Amelinghausen befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine Apotheke.

Entfernungen

Einkaufsmöglichkeit: 1,50 km
See: 0,50 km
Schwimmbad: 0,20 km
Zentrum: 1,50 km
Bushaltestelle: 1,50 km
Gasthaus: 1,50 km

Beschreibung der Einrichtung

Jugendzeltplatz Amelinghausen

Auf dem Zeltplatz befindet sich ein helles und freundliches Wirtschaftsgebäude mit überdachter Terrasse, einem großen Aufenthaltsraum, kleinem Gruppenraum und einer Küche sowie einem behindertengerechten Sanitärbereich mit Toiletten und 5 Warmwasserduschen. Der Aufenthaltsraum bietet den Zeltgruppen die Möglichkeit zur gemeinsamen Freizeitgestaltung und gemeinsamen Mahlzeiten. Außerdem befindet sich auf dem Jugendzeltplatz ein kleines Gebäude, in dem Fahrräder u.ä. sicher verschlossen werden können. Im befestigten Außenbereich finden sich Waschmöglichkeiten mit fließendem kalten Wasser. Stromanschlüsse sind ebenfalls vorhanden. Zwei gemauerte Grillplätze mit Lagerfeuer und zwei separate Lagerfeuermöglichkeiten laden ein, den Abend in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen. Die Lopau fließt direkt am Zeltplatz entlang: eine tolle Gelegenheit, an warmen Sommertagen vom kleinen Steg die Füße im Bach abzukühlen.

Freizeitmöglichkeiten

FreizeitHighlights – Hinein ins Vergnügen
zu Fuß, auf dem Rad oder in tierischer Begleitung
Lama-Trekking | Waldbad | Natur- und Freizeitparadies Lopausee und –park- l Tretboot fahren- Wasserwandern l Archäologsiches Museum Oldendorf/Luhe mit der Oldendorfer Totenstatt ...
Erleben Sie die Urlaubsregion Amelinghausen auf dem Jugenzeltplatz oder als Wohnmobilfahrer auf einem unserer schönen Stellplätze!
Die Tourist-Info Amelinghausen berät Sie gerne.

Weitere Hinweise

§ 1
Zelten im Sinne dieser Ordnung ist das vorübergehende Wohnen in Zelten.

§ 2
Der Zeltplatz der Gemeinde Amelinghausen im Lopautal steht zur Verfügung für Jugendpflege, Kurse, private Veranstaltungen, Seminare und Freizeiten sowie für internationale Begegnungen. Die Höchstbelegungsstärke des Platzes beträgt 90 Personen.

§ 3
Beim Eintreffen der vorher anzumeldenden Personen und Gruppen nimmt die Tourist-Information der Samtgemeinde Amelinghausen (Beauftragte) die Platzeinweisung vor. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Beauftragte übt das Hausrecht aus.

§ 4
Die Zeltplatzgebühr beträgt pro Person und Nacht je 6,50 Euro. Die Gebühren werden vorher per Rechnung fällig. Außerdem wird als Kaution ein Betrag von 200,00 Euro einbehalten, der nach ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes am letzten Tag zurückerstattet wird. Die Kosten bei Nutzung für private Veranstaltungen betragen 150,00€, eine Kaution von 200,00€ wird zusätzlich einbehalten.

§ 5
Der Jugendzeltplatz steht zur Verfügung für Jugendpflege, Kurse, Lehrgänge, Seminare, Vereine, Freizeiten und für internationale Begegnungen sowie für private Veranstaltungen und wird an eine/n beauftragten Gruppenleiter*in oder an eine/n Mieter*in vergeben. Für private Veranstaltungen steht der Jugendzeltplatz nur volljährigen Personen zur Verfügung.

§ 6
Der Jugendzeltplatz und seine Umgebung sowie die Toiletten- und Waschanlagen dürfen nicht verunreinigt werden. Toiletten- und Waschanlagen sind so zu verlassen, wie jede/r Benutzer*in diese selbst vorzufinden wünscht. Verantwortlich hierfür zeichnet der/die Gruppenleiter*in oder der/die Mieter*in.
Abfälle sind in den bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Kostenpflichtige Müllsäcke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich, diese sind dann im Container am Jugendzeltplatz zu entsorgen.

§ 7
Störender Lärm, besonders durch Radios, Kassetten- und CD-Spieler, Bluetooth Lautsprechern und Musikinstrumente sind in den gesetzlich festgelegten Ruhezeiten verboten. Von 22.00 bis 06.00 Uhr muss die Nachtruhe gewährt sein. Verantwortlich zeichnet der Gruppenleiter/der Mieter bzw. eine ihm gleichgestellte Person.

§ 8
Koch- und Feuerstellen müssen ständig bewacht sein.



§ 9
Vor dem Verlassen des Jugendzeltplatzes (Abreise) haben die Benutzer*innen den Teil des Jugendzeltplatzes, den sie benutzt haben, zu säubern und den Müll, auch in Gräben, Mulden, Erdlöchern usw., zu beseitigen. Die Wirtschaftsgebäude sind ordentlich und gründlich gereinigt zu übergeben.
Die Reinigung kann auch der Gemeinde Amelinghausen kostenpflichtig übertragen werden. Dafür werden pauschal 200,00 Euro oder der konkrete Aufwand berechnet. Es erfolgt im Anschluss an den Aufenthalt eine Abnahme des Platzes durch die Beauftragte.
§ 10
Die Gemeinde Amelinghausen haftet nur für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ihre Bediensteten oder Beauftragten Mängel an Anlagen, Einrichtungen oder Geräten vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder nicht beseitigt haben. Bei Unfällen, die sich aus dem Zeltplatzbetrieb und den damit verbundenen Umständen ergeben, haftet die Gemeinde Amelinghausen nur, wenn ihren Bediensteten oder Beauftragten Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Gemeinde Amelinghausen haftet nicht für Diebstähle und andere Verluste, die den Benutzer*innen entstehen. Auch nicht für Schäden an Fahrzeugen und nicht für Schäden, die durch andere Besucher*innen verursacht werden.

§ 11
Die Benutzer*innen des Zeltplatzes haften für alle Schäden, die sie an Anlagen, Einrichtungen und Geräten schuldhaft verursachen. Der/Die Gruppenleiter*in oder der/die Mieter*in hat die Pflicht, alle unter ihrer Leitung am Zeltlager teilnehmenden Benutzer*innen auf die Haftungsverpflichtung hinzuweisen. Diese verpflichten sich, die Gemeinde Amelinghausen von Haftungsansprüchen Dritter freizustellen, wenn diese Schäden erleiden, die durch die Benutzer*innen schuldhaft verursacht werden.

§ 12
Bei bestehender Waldbrandgefahr herrscht absolutes Feuerverbot!



Bei Anmeldung ist dem Jugendleiter, dem Mieter bzw. den ihm gleichgestellten Personen eine Ausfertigung dieser Zeltplatzordnung auszuhändigen.

Jugendzeltplatz Amelinghausen

Art der Versorgung:
  • Selbstversorger
100
Teilweise

Mindestpreise

Selbstversorgung ab 6,50 € pro Person/Nacht
Preisdetails

Preise Selbstversorger

6,50 € Übernachtung pro Person/Nacht

Sonstige Bemerkungen

Auf dem Zeltplatz können bis zu 100 Personen übernachten.

Belegungskalender und Buchungsanfrage
Der Verwalter/Vermieter stellt einen eigenen Belegungskalender zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Mit Klick auf diesen Link verlassen Sie das Portal von www.gruppenfreizeiten.de:
http://www.samtgemeinde-amelinghausen.de/themenseite/urlaub/uebernachten/jugendzeltplatz-2.aspx
Weitere Unterkünfte im Umkreis bis anzeigen.